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Volcano 2BLTh

3.854,87 €*

Lieferzeit: ca. 5 Wochen

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Produktnummer: VO-2BLTh
Produktinformationen "Volcano 2BLTh"

Warmluft-Kamineinsatz Volcano 2BLTh Linksverglaste Hebetür

Nennwärmeleistung: 10,5 kW
Abgasaustritt: fi200
Türe: Linksverglaste Hebetür mit Hebevorrichtung
Gewicht: ca. 305kg
Beschreibung: Linke Seite

Der Warmluft-Kamineinsatz Volcano 2BLTh stellt eine sparsame und Umweltfreundliche Lösung dar um Ihren Raum und natürlich auch Ihr Haus effizient zu erwärmen. Der Volcano 2BLTh Kaminofen schafft eine gemütliche und behagliche Atmosphäre, insbesondere in kalten Wintermonaten. Der Kaminofen erzeugt nicht nur Wärme, sondern auch ein angenehmes, knisterndes Geräusch und eine stimmungsvolle Beleuchtung. Für eine besondere Atmosphäre sorgt dieser Dreiseitig verglaste Kaminofen, denn das Feuer ist von drei Seiten aus sichtbar.

Kamineinsätze mit Wassermantel sind eine effiziente Möglichkeit, um Heizkosten zu sparen und gleichzeitig eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Der Kamineinsatz hat einen Wirkungsgrad von über 80% bis 90% und niedrige Abgaswerte (BImSchV Stufe 2).

Dieser Kaminofen ist für ganz Europa zertifiziert und zugelassen. Alle wichtigen, strengen Europäische Normen EN 13240, EN 13229 und DIN 18895 werden erfüllt. Natürlich werden auch die Anforderungen der BImSchV Stufe 2, Art. 15a B-VG von Österreich und LRV von der Schweiz erfüllt. Somit erhalten Sie mit diesem Kamineinsatz einen Kaminofen für die Zukunft!

Die Feuerstelle ist mit mindestens 5cm dicken Schamottesteinen verkleidet. Damit erreichen Sie optimalen Wert für Wärmespeicherung, selbst dann wenn das Feuer nicht mehr brennt.

Der CLING Hebetür Mechanismus mit Gegengewicht ermöglicht bequeme und komfortabele Öffnung der Tür der Brennkammer. Sie öffnet mit ganz leichter Kraft.

Die moderne Stahlschamottenkonstruktion mit doppelter Ummantelung ist eine bewährte Lösung für Kamine, die auf Langlebigkeit und Zuverlässigkeit ausgelegt ist. Diese Konstruktion, die seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird, garantiert Ihnen einen Kamin, der über viele Jahre hinweg zuverlässig seinen Zweck erfüllt.

Hier sind einige Merkmale und Vorteile dieser Konstruktion:

  • Robuste Stahlschamotte: Die Verwendung von hochwertigem Stahl und Schamotte in der Konstruktion gewährleistet eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze und mechanischer Belastung. Dadurch ist der Kamin für den Langzeitgebrauch ausgelegt und bietet Ihnen eine zuverlässige Heizlösung für viele Jahre.
  • Doppelte Ummantelung: Die zweifache Ummantelung sorgt für eine verbesserte Wärmeisolierung und trägt dazu bei, die Wärme im Kamininneren zu halten. Dies führt zu einer effizienten Wärmeabgabe und einem geringeren Wärmeverlust, was wiederum zu einer kosteneffizienten Nutzung führt.
  • Dauerhaftes Schweißen: Das Rauchrohr der Kassette ist dauerhaft und solide mit dem Kaminrumpf verschweißt, ohne dass Abdichtungsmaterialien oder Schrauben erforderlich sind. Dies gewährleistet eine dauerhafte und sichere Verbindung, die den täglichen Beanspruchungen standhält.
  • Schweißen unter Schutzatmosphäre: Das Schweißen wird unter Verwendung von Schutzgas durchgeführt, was zu einer hochwertigen und dichten Bindung führt. Diese hochwertigen Schweißverbindungen bieten eine zusätzliche Sicherheit und gewährleisten eine zuverlässige Leistung im täglichen Gebrauch.
  • Sicherheit und Qualität: Die Konstruktion ist darauf ausgelegt, höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen und eine sichere Nutzung im täglichen Betrieb zu gewährleisten. Die hochwertigen Materialien und die sorgfältige Verarbeitung garantieren eine langfristige Qualität und Zuverlässigkeit des Kamins.

Insgesamt bietet die moderne Stahlschamottenkonstruktion mit doppelter Ummantelung eine langlebige und zuverlässige Lösung für Ihre Heizbedürfnisse. Mit ihrer soliden Bauweise, hochwertigen Schweißverbindungen und ausgezeichneten Wärmeisolierung können Sie sicher sein, dass Sie lange Jahre Freude an Ihrem Kamin haben werden.

Technische Daten:

  • Nennwärmeleistung: 10,5 kW
  • Energieeffizienzklasse A+
  • Gesamtleistungsbereich: 5 - 15 kw
  • Maße des Kamins: Höhe: 133,3 cm x Breite: 94,5 cm x Tiefe: 51,5 cm
  • Maße der Tür: Höhe: 52,5 cm x Breite: 91,2 cm / 48,5 cm
  • Gewicht: 305 kg
  • Durchmesser Rauchrohr-Anschluss: 200 mm
  • Position Rauchrohr-Anschluss: Oben
  • Durchmesser Anschluss Externe Luftzufuhr: 150 mm
  • Position Anschluss Externe Luftzufuhr: Unten
  • Max. Scheitholzlänge: 55 cm
  • Brennstoff: Scheitholz
  • Stündlicher Abbrand: 2,9 Kg/h

Daten für den Schornsteinfeger:

  • Bauart A1 - selbstschließende Feuerraumtür (mehrfache Belegung des Schornsteins): Ja, optional
  • Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV): 2. Stufe
  • §15a B-VG (Österreich): Ja
  • VKF Schweiz: Ja
  • CE Zeichen: Ja
  • Wirkungsgrad (Energieeffizienz): 82%
  • Staub im Rauchgas (bei 13% O2): 27 mg/Nm³
  • CO-Emission (bei 13% O2): 1005 mg/nm³
  • Abgastemperatur: 215°C
  • Abgasmassenstrom: 10,5 g/s
  • Erforderlicher Druck bei Nennwärmeleistung (Mindestförderdruck): 12 Pa

Optional :

  • Blendrahmen für einen stabilen Aufbau der Kaminverkleidung. Auswahl im Konfigurator.

 

 

 

 

 

 

 

FAQ
Kamine

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt in Deutschland spezifische Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von Feuerungsanlagen fest. 

Die Stufe 2 der BImSchV, die insbesondere für kleinere Holz- und Kohleheizungen wie Kamine, Kachelöfen und ähnliche Feuerstätten von Bedeutung ist, definiert strengere Grenzwerte für Emissionen, die seit dem 1. Januar 2015 für Neuanlagen verpflichtend sind. Bestehende Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, unterliegen ebenfalls bestimmten Regelungen und Fristen zur Nachrüstung oder Stilllegung.


1. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der BImSchV Stufe 2: Wenn ein bestehender Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, ist der Betreiber grundsätzlich verpflichtet, entweder eine Nachrüstung zur Einhaltung der Grenzwerte vorzunehmen oder die Feuerstätte außer Betrieb zu setzen. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung ist in der Regel der Schornsteinfegermeister im Rahmen der Kehr- und Überprüfungspflichten.


2. Prüf- und Kontrollmechanismus: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft im Zuge der regelmäßigen Feuerstättenschau die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen. Sollte festgestellt werden, dass ein Kamin die Grenzwerte der Stufe 2 nicht erfüllt, wird der Betreiber schriftlich darüber informiert und gegebenenfalls zur Nachrüstung oder Stilllegung aufgefordert. Die Nachweisführung über eine ordnungsgemäße Anpassung liegt ebenfalls beim Betreiber, der etwaige Änderungen dem Schornsteinfeger anzeigen muss.


3. Maßnahmen bei Verstößen: Sollte der Betreiber die Auflagen nicht erfüllen, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese reichen von Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zur Anordnung der sofortigen Stilllegung der Anlage. Der Verstoß gegen die BImSchV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schwerwiegenden Fällen zu erheblichen Geldbußen führen.


4. Übergangsfristen für Altanlagen: Für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Stufe 2 der BImSchV betrieben wurden, gibt es bestimmte Übergangsfristen, bis wann eine Nachrüstung oder Stilllegung erforderlich ist. Die Fristen sind in der BImSchV festgelegt und richten sich nach dem Errichtungsdatum der Anlage. Diese Fristen variieren je nach Baujahr der Anlage; der Betreiber sollte diese Fristen kennen und fristgerecht handeln, um Sanktionen zu vermeiden.

Zusammenfassung: Ein Verstoß gegen die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betreiber von Kamineinrichtungen, die den geforderten Emissionsgrenzwerten nicht entsprechen, sind verpflichtet, Nachrüstungen vorzunehmen oder die Anlage stillzulegen. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu Bußgeldern und einer behördlich angeordneten Stilllegung führen. Es wird empfohlen, rechtzeitig die Einhaltung der Verordnung durch die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schornsteinfeger sicherzustellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ausführung: Links
Kaminleistung: 10,5kW
Rohrdurchmesser: 200mm
Scheibentyp: Eckscheibe
Türöffnung: Hochschiebbar
Kamine

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt in Deutschland spezifische Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von Feuerungsanlagen fest. 

Die Stufe 2 der BImSchV, die insbesondere für kleinere Holz- und Kohleheizungen wie Kamine, Kachelöfen und ähnliche Feuerstätten von Bedeutung ist, definiert strengere Grenzwerte für Emissionen, die seit dem 1. Januar 2015 für Neuanlagen verpflichtend sind. Bestehende Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, unterliegen ebenfalls bestimmten Regelungen und Fristen zur Nachrüstung oder Stilllegung.


1. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der BImSchV Stufe 2: Wenn ein bestehender Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, ist der Betreiber grundsätzlich verpflichtet, entweder eine Nachrüstung zur Einhaltung der Grenzwerte vorzunehmen oder die Feuerstätte außer Betrieb zu setzen. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung ist in der Regel der Schornsteinfegermeister im Rahmen der Kehr- und Überprüfungspflichten.


2. Prüf- und Kontrollmechanismus: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft im Zuge der regelmäßigen Feuerstättenschau die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen. Sollte festgestellt werden, dass ein Kamin die Grenzwerte der Stufe 2 nicht erfüllt, wird der Betreiber schriftlich darüber informiert und gegebenenfalls zur Nachrüstung oder Stilllegung aufgefordert. Die Nachweisführung über eine ordnungsgemäße Anpassung liegt ebenfalls beim Betreiber, der etwaige Änderungen dem Schornsteinfeger anzeigen muss.


3. Maßnahmen bei Verstößen: Sollte der Betreiber die Auflagen nicht erfüllen, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese reichen von Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zur Anordnung der sofortigen Stilllegung der Anlage. Der Verstoß gegen die BImSchV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schwerwiegenden Fällen zu erheblichen Geldbußen führen.


4. Übergangsfristen für Altanlagen: Für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Stufe 2 der BImSchV betrieben wurden, gibt es bestimmte Übergangsfristen, bis wann eine Nachrüstung oder Stilllegung erforderlich ist. Die Fristen sind in der BImSchV festgelegt und richten sich nach dem Errichtungsdatum der Anlage. Diese Fristen variieren je nach Baujahr der Anlage; der Betreiber sollte diese Fristen kennen und fristgerecht handeln, um Sanktionen zu vermeiden.

Zusammenfassung: Ein Verstoß gegen die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betreiber von Kamineinrichtungen, die den geforderten Emissionsgrenzwerten nicht entsprechen, sind verpflichtet, Nachrüstungen vorzunehmen oder die Anlage stillzulegen. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu Bußgeldern und einer behördlich angeordneten Stilllegung führen. Es wird empfohlen, rechtzeitig die Einhaltung der Verordnung durch die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schornsteinfeger sicherzustellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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