Modell: HI-Brilliant 6,5kW Kaminbausatz. Dieser wunderschöne design Kaminofen als Fertigbausatz ist dreiteilig verglast und wirkt im Raum nicht nur fantastisch, sondern wird Ihren Raum sicher absolut effizient beheizen. Mit dem Konfigurator haben die Möglichkeit sich Ihren Kaminofen in Farbe und Aussehen zusammen zu stellen. Dieser Kaminbausatz erfüllt die Anforderungen der BImSchV Stufe 1+2.
Der Kaminbausatz besteht aus dem Kamineinsatz 3XLTh und wird aus einer zweimanteligen Stahl-Konstruktion hergestellt. Das bedeutet, dass die Konstruktion des Kamineinsatzes ohne Dichtungsmaterialien oder Schrauben auskommt. Alle Teile werden fest miteinander verschweißt. Es gibt also keine Materialkonflikte, welche sich verformen oder beschädigt werden könnten. Die Feuerstelle ist mit 5 cm dicken Schamottesteinen ausgekleidet, diese speichert die Wärme und gibt diese gleichmäßig nach erlöschen des Feuers wieder ab. Der Kamineinsatz ist für eine langfristige, störungsfreie und ökonomische Nutzung gebaut.
Ihre Vorteile zusammengefaßt:
Hochwertige 10 mm Keramik Verkleidung
Fertigmontierter Bausatz
Untergestell mit verstellbaren Füßen
Brennraum aus 5 cm Schamotte - Speichert die Wärme - auch in der Farbe Schwarz erhältlich
Technische Details:
Energieeffizienzklasse: A+
Nennwärmeleistung: 6,5 kW
Wärmeleistungsbereich: 4 bis 9 kW
Farben Auswahl: Beige, Anthrazit, Beton Optik, Braun, Ecru, Graphit und Hell Grau
Verwendete Materialien: Stahl; Keramik
Form des Kamins: Eckig
Scheibenform: Panoramascheibe dreiseitig
Besonderheiten:
Anschluss für Externe Luftzufuhr/ Frischluftzufuhr
Höhenverstellbare Füße
Einfache Montage
Masse des Kaminbausatzes:
Höhe: 164,3 cm
Breite: 70,4 cm
Tiefe: 59,5 cm
Gewicht: 300 kg
Türmasse:
Höhe: 46,0 cm
Breite: 52 cm
Tiefe: ca. 30 cm
Rauchrohr-Anschlussdetails:
Durchmesser: 180 mm
Position Rauchrohranschluss: Oben oder Hinten
Abstand vom Boden bis zur Mitte des hinteren Ausgangs: 140,6 cm (+/- 5 cm)
Verbrennungsluftyp:
Externe Luftzufuhr / Raumluftunabhängiger Betrieb: Ja, optional anschließbar, mit der Externen Luftzufuhr können Sie den Ofen mit Luft aus einem Nebenraum oder von außen beheizen. Dies wirkt sich positiv auf das Raumklima aus. Ermöglicht auch den Anschluss einer elektronischen Verbrennungsluft Regelung
Durchmesser Anschluss externe Luftzufuhr: 150 mm
Position Anschluss externe Luftzufuhr: Hinten
Höhe Anschluss externe Luftzufuhr Hinten: 23,1 cm
DIBt Zulassung: Nein - jedoch teilweise möglich in Kombination mit externer Luftzufuhr, falls vorhanden und einen Sicherheitsschalter mit DIBT Zulassung
Brennstoffangaben:
Zulässige Brennstoffe: Scheitholz
Max. Scheitholzlänge: 40 cm
Max. Aufgabemenge: 2 kg/h
Ausstattung des Kaminbausatzes:
Scheibenspülung: Ja, klare Sicht auf das Feuer - Luftstrom vor der Glasscheibe, dadurch wird die Verschmutzung der Scheibe minimiert
Wärmespeicherfähigkeit: Nein
Ein-Regler-Steuerung: Ja, die gesamte Luftzufuhr des Ofens wird über einen Regler einfach gesteuert
Für Dauerbetrieb geeignet (24 Std. Betrieb): Ja
Ascherost und Aschekasten: Ja
Rüttelrost: Nein
Brennraum Auskleidung: Schamotte
Automatische Verbrennungsluftregelung: Nein
Luftströme: Primärluft; Sekundärluft; Tertiärluft
Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien:
Im Strahlungsbereich der Sichtscheibe: 2000 mm
Informationen und Daten für den Schornsteinfeger:
Bauart A1 - selbstschließende Feuerraumtür (mehrfache Belegung des Schornsteins): Optional
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV): 1. Stufe erfüllt; 2. Stufe erfüllt
Art. 15a B-VG (Österreich): Ja
VKF-Schweiz: Ja
Wirkungsgrad (Energieeffizienz): 82%
Staub: 10 mg/nm³
CO-Emission (bei 13% O2): 985 mg/Nm³ / 0,09%
Abgastemperatur: 245°C
Abgasmassenstrom: 6,5 g/s
Mindestförderdruck: 12 Pa
CE Zeichen: Ja; Hinweis: Bitte sprechen Sie vor dem Kauf mit Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister. Lassen Sie Ihren Schornstein vor dem Einbau der Feuerstelle auf Verwendbarkeit prüfen. Beachten Sie außerdem die Bedienungsanleitungen und die Sicherheitsabstände.
Liefer- und Versandinformationen:
Lieferkosten: werden automatisch berechnet.
Lieferinfo: Die Lieferung erfolgt per Spedition, Bordsteinkante.
Es kann stets zu Abweichungen der dargestellten Farben der Bilder zum echtem Materiell kommen.
Dekorationen und auch die Rauchrohre gehören nicht zum Leistungsumfang.
Farbe Schamottstein: | Schwarz, Weiß |
---|---|
Keramik Farbe: | Anthrazit, Beige, Beton Optik, Braun, Ecru, Graphit, Grau |
Wassergeführt: | Nein |
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt in Deutschland spezifische Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von Feuerungsanlagen fest.
Die Stufe 2 der BImSchV, die insbesondere für kleinere Holz- und Kohleheizungen wie Kamine, Kachelöfen und ähnliche Feuerstätten von Bedeutung ist, definiert strengere Grenzwerte für Emissionen, die seit dem 1. Januar 2015 für Neuanlagen verpflichtend sind. Bestehende Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, unterliegen ebenfalls bestimmten Regelungen und Fristen zur Nachrüstung oder Stilllegung.
1. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der BImSchV Stufe 2: Wenn ein bestehender Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, ist der Betreiber grundsätzlich verpflichtet, entweder eine Nachrüstung zur Einhaltung der Grenzwerte vorzunehmen oder die Feuerstätte außer Betrieb zu setzen. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung ist in der Regel der Schornsteinfegermeister im Rahmen der Kehr- und Überprüfungspflichten.
2. Prüf- und Kontrollmechanismus: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft im Zuge der regelmäßigen Feuerstättenschau die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen. Sollte festgestellt werden, dass ein Kamin die Grenzwerte der Stufe 2 nicht erfüllt, wird der Betreiber schriftlich darüber informiert und gegebenenfalls zur Nachrüstung oder Stilllegung aufgefordert. Die Nachweisführung über eine ordnungsgemäße Anpassung liegt ebenfalls beim Betreiber, der etwaige Änderungen dem Schornsteinfeger anzeigen muss.
3. Maßnahmen bei Verstößen: Sollte der Betreiber die Auflagen nicht erfüllen, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese reichen von Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zur Anordnung der sofortigen Stilllegung der Anlage. Der Verstoß gegen die BImSchV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schwerwiegenden Fällen zu erheblichen Geldbußen führen.
4. Übergangsfristen für Altanlagen: Für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Stufe 2 der BImSchV betrieben wurden, gibt es bestimmte Übergangsfristen, bis wann eine Nachrüstung oder Stilllegung erforderlich ist. Die Fristen sind in der BImSchV festgelegt und richten sich nach dem Errichtungsdatum der Anlage. Diese Fristen variieren je nach Baujahr der Anlage; der Betreiber sollte diese Fristen kennen und fristgerecht handeln, um Sanktionen zu vermeiden.
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt in Deutschland spezifische Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von Feuerungsanlagen fest.
Die Stufe 2 der BImSchV, die insbesondere für kleinere Holz- und Kohleheizungen wie Kamine, Kachelöfen und ähnliche Feuerstätten von Bedeutung ist, definiert strengere Grenzwerte für Emissionen, die seit dem 1. Januar 2015 für Neuanlagen verpflichtend sind. Bestehende Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, unterliegen ebenfalls bestimmten Regelungen und Fristen zur Nachrüstung oder Stilllegung.
1. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der BImSchV Stufe 2: Wenn ein bestehender Kamin die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, ist der Betreiber grundsätzlich verpflichtet, entweder eine Nachrüstung zur Einhaltung der Grenzwerte vorzunehmen oder die Feuerstätte außer Betrieb zu setzen. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung ist in der Regel der Schornsteinfegermeister im Rahmen der Kehr- und Überprüfungspflichten.
2. Prüf- und Kontrollmechanismus: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft im Zuge der regelmäßigen Feuerstättenschau die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen. Sollte festgestellt werden, dass ein Kamin die Grenzwerte der Stufe 2 nicht erfüllt, wird der Betreiber schriftlich darüber informiert und gegebenenfalls zur Nachrüstung oder Stilllegung aufgefordert. Die Nachweisführung über eine ordnungsgemäße Anpassung liegt ebenfalls beim Betreiber, der etwaige Änderungen dem Schornsteinfeger anzeigen muss.
3. Maßnahmen bei Verstößen: Sollte der Betreiber die Auflagen nicht erfüllen, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese reichen von Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zur Anordnung der sofortigen Stilllegung der Anlage. Der Verstoß gegen die BImSchV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schwerwiegenden Fällen zu erheblichen Geldbußen führen.
4. Übergangsfristen für Altanlagen: Für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Stufe 2 der BImSchV betrieben wurden, gibt es bestimmte Übergangsfristen, bis wann eine Nachrüstung oder Stilllegung erforderlich ist. Die Fristen sind in der BImSchV festgelegt und richten sich nach dem Errichtungsdatum der Anlage. Diese Fristen variieren je nach Baujahr der Anlage; der Betreiber sollte diese Fristen kennen und fristgerecht handeln, um Sanktionen zu vermeiden.
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